Leistungen & Preise

Auto

Führerscheinklasse B und BF 17, Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM
 
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t die ur Beförderung von icht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelgt und gebaut sind
Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

Mindestalter 18 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
auch mit Anhänger sofern die zGM 750 Kg nicht übersteigt
die Kombination aus Zufahrzeug und Anhänger darf 3,5 t zGM nicht überschreiten
Einschluss: Klassen L, AM
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Nur für BF 17: Vor der Volljaährigkeit musss ein erfahrener Begleiter mitfahren. Voraussetzung an den Begleiter:
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Mindestalter 30 Jahre
max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
 
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Führerscheinklasse BE, 
Kraftfahrzeuge mit Anhänger 

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg begrenzt.

18 Jahre, Mindestalter 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Vorbesitz ist die Klasse B erforderlich.

Keine theoretische Ausbildung und Prüfung

Motorrad

Führerscheinklasse A,
Schwere Krafträder

Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Kein Vorbesitz erforderlich
Schwere Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Einschluss: Klasse A2, A1 AM
Theoretische Prüfung vor Erreichen des Mindestalters möglich
Pratische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

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Führerscheinklasse A2,
mittelschwere Krafträder

Mindesalter 18 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer baubedindten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW. Verhältinis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2kW/ kg
Einschluss: Klasse A1, AM 
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse. Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen - aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer der alten Klasse A1 oder 1b.
Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.

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Führerscheinklasse A1,
Leichtkraftrad 

Mindesalter 16 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Krafträder der Klasse A ( Leichtkrafträder ) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : Maximal 0,1 kW/kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW
Einschluss: Klasse AM
Theoretische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen de Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Errreichen des Mindesalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
 
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Führerscheinklasse AM

Mindestalter 15 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre 
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
 

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Neuregelung für Trikes

Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A seit dem 19.01.2013
Mindestalter 21 Jahre

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen. Die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B berechtigt auch weiterhin das Mitführen eines Anhängers hinter dem Trikes.

Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung

Mindestalter 15 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
max. 25 km/h, einsitzig, Hubraum des Verbrennungs- oder Elektromotors von nicht mehr als 50 ccm
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Keine praktische Prüfung erforderlich
Geltungsdauer: unbefristet
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür beitet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Die Mofa-Prüfbesheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn der klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Unsere Preise

Gerne berate ich Dich ausführlich zu den einzelnen Führerschein-Klassen und freue mich darauf, Dich in meiner Fahrschule zu begrüßen.  

Eine transparente Fahrausbildung bedeutet für mich, dass ich Dich über meine Preise informiere. Da jeder Fahrschüler individuell lernt und seine Zeit braucht, kann man keine genaue Angabe über die Gesamtkosten des Führerscheines machen. Du kannst mich allerdings jederzeit auch persönlich bezügl. deines Leistungsstandes ansprechen; ich versuche, Dir eine offene und ehrliche Einschätzung zu geben. Ich spiele mit offenen Karten!

Deswegen habe ich meine Preise hier veröffentlicht. Als Zeichen der Transparenz und des Vertrauens von Anfang an! Kein "Ruf mich an" oder "Komm vorbei!", um notwendige Informationen zu erhalten.  

Eine Fahrstunde hat eine Dauer von 45 Minuten.

Auto

B, BF 17 - 320,00 Euro
BE - 160,00 Euro

(In den Grundbeträgen sind die Unterrichtsstunden des theoretischen Unterrichts bereits enthalten.)

 Klasse B/BF 17

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 120,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

63,00 Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten 
(à 45 Minuten)  

66,00 Euro

(insg. 5 Fahstunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Nacht)

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 Klasse BE

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 140,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

64,60 Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten 
(à 45 Minuten)  

67,70 Euro

(insg. 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 1 Fahrstunden auf der Autobahn und 1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Nacht)


Die für TÜV anfallenden Gebühren richten sich ausschließlich nach der beantragten Führerscheinklasse.  

Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Motorrad

A, A2, A1 -320,00Euro
AM -320,00 Euro

(In den Grundbeträgen sind die Unterrichtsstunden des theoretischen Unterrichts bereits enthalten.)

 Klasse A

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 120,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

65,70Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten 
(à 45 Minuten)  

69,90 Euro

(insg. 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Nacht)

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 Klasse A2

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 120,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

63,90 Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten 
(à 45 Minuten)  

68,70 Euro

(insg. 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Nacht)
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 Klasse A1

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 120,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

60,00Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten 
(à 45 Minuten)  

64,80 Euro

(insg. 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Nacht)

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 Klasse AM

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet 100,00 Euro

Übungsfahrt 
(à 45 Minuten)

56,80 Euro

(Die Anzahl der Übungsfahrten ist je nach Lerner individuell verschieden.)
   
Pflichtfahrten entfallen


Die für TÜV anfallenden Gebühren richten sich ausschließlich nach der beantragten Führerscheinklasse.  

Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Mofa

250,00 Euro

für die komplette Ausbildung,
inkl. Lehrmaterial

Für die Mofa-Ausbildung zahlst Du einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 Euro. Dieser enthält das Lehrmaterial für die theoretische Prüfung und eine 90-minütige Einweisungsfahrt. 

Genauere Informationen gebe ich Dir gerne auch im persönlichen Gespräch. 

 

Die für TÜV anfallenden Gebühren richten sich ausschließlich nach der beantragten Führerscheinklasse.  

Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
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