Führerscheinklasse A,
Schwere Krafträder
Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Kein Vorbesitz erforderlich
Schwere Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Einschluss: Klasse A2, A1 AM
Theoretische Prüfung vor Erreichen des Mindestalters möglich
Pratische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
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Führerscheinklasse A2,
mittelschwere Krafträder
Mindesalter 18 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer baubedindten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW. Verhältinis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2kW/ kg
Einschluss: Klasse A1, AM
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse. Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen - aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer der alten Klasse A1 oder 1b.
Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
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Führerscheinklasse A1,
Leichtkraftrad
Mindesalter 16 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Krafträder der Klasse A ( Leichtkrafträder ) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : Maximal 0,1 kW/kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW
Einschluss: Klasse AM
Theoretische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen de Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Errreichen des Mindesalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
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Führerscheinklasse AM
Mindestalter 15 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
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Neuregelung für Trikes
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A seit dem 19.01.2013
Mindestalter 21 Jahre
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen. Die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B berechtigt auch weiterhin das Mitführen eines Anhängers hinter dem Trikes.